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Gesetzliche Anforderungen erfordern Anpassungen im Datenaustausch um neu definierten Informationen im Bereich des Sozialversicherungswesens korrekt zu übermitteln. Wir sind Experten in diesem Gebiet und unterstützen dabei.

Die gesetzlich geregelte Sozialversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Fürsorge sowie die Vorsorge durch die gesetzliche Sozialversicherung ist streng geregelt. Die Organisation wird durch die Versicherungsträger gesteuert. Das Beitragsaufkommen der Versicherungspflichtigen dient als Grundlage für den Leistungsbedarf eines Jahres, d. h. das angesammelte Kapital dient als kurzfristige Schwankungsreserve. Die Leistungen werden als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Renten, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehört es neben den Versicherungsleistungen auch Prävention und Rehabilitation durchzuführen.

Die Sozialversicherung besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:

1. Arbeitslosenversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3. Pflegeversicherung (PV)
4. Deutsche Rentenversicherung (RV)
5. Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

Der Datenaustausch zwischen den relevanten Institutionen stellt die Grundlage für eine erfolgreiche und zielgerichtete Bearbeitung erfasster Meldungen da und ist für die Versicherungsbranche unabdingbar.